Allgemeines

Kaution

Sie dient zur  Abdeckung von evtl. entstehenden Schäden im Objekt.

Betriebskosten

Betriebskosten sie die durch die Benützung des Gebäudes enstehende laufende Kosten. Diese werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an die Mieter weiterverrechnet.

Zu den Betriebskosten zählen:

  • Wasserkosten: Die Kosten für die Versorgung des Hauses mit Wasser und die Kosten, die für eine vorschriftsmäßige Überprüfung der Versorgung anfallen
  • Rauchfangkehrung
  • Beleuchtung: Die Stromkosten für Teile des Hauses wie das Stiegenhaus.
  • Verwaltungskosten: Die Kosten für die Verwaltung des Hauses
  • Öffentliche Abgaben z. B. Grundsteuer, Müllabfuhr
  • Kosten einer Entrümpelung.
  • Haftpflicht- und Leitungswasserschadenversicherung: Die Versicherung des Hauses gegen die gesetzliche Haftpflicht des Hauseigentümers und gegen Leitungswasserschäden (Inkludiert Korrosionsschäden)
  • Schädlingsbekämpfung: Bei Schädlingsbefall im Haus oder bestimmten Wohnungen werden diese Kosten den Betriebskosten hinzugerechnet
  • Kanalräumung: Die wiederkehrenden Kosten für die Kanalräumung
  • Feuerversicherung
  • Wärmeversorgung (Heizung und Warmwasser) sowie die Kosten von Gemeinschaftsanlagen wie z.B. Waschküche, Lift, Grünanlagenbetreuung, etc.
  • Hausbetreuung: Aufwendungen für die Hausbetreuung, die für die Reinhaltung und Wartung der allgemein zugänglichen Räume sorgt
  • Reinigungskosten: Stiegenhaus und eventuelle Gartenpflege wird übernommen und die Kosten dafür weiterverrechnet.
  • Bei Vertragsabschluss werden sämtliche Details individuell besprochen und vereinbart.